Tachografenpflicht in Deutschland und der EU: Rechte, Pflichten & Strafen

Ab wann ist ein Fahrtenschreiber Pflicht?

Neue Regelungen aus dem EU-Mobilitätspaket, smarte Tachografen, geänderte Gesetze – wir klären auf zur Tachografenpflicht.
Tachograph im LKW - Pflicht in Deutschland und EU

In Kürze: Tachografenpflicht umfassend erklärt

Ob Spedition, Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb – der Tachografenpflicht unterliegen weit mehr Unternehmen, als viele vermuten. Dieser Beitrag erklärt, welche Fahrzeuge und Betriebe betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und mit welchen Strafen bei Verstößen zu rechnen ist. Außerdem erfahren Sie, wie moderne Smart Tachografen helfen, Pflichten effizient einzuhalten.

Auf einen Blick:
❯ Geltungsbereich: Fahrzeuge ab 3,5 t, ab 2026 auch ab 2,5 t (grenzüberschreitend)
❯ Erfasste Daten: Lenk-, Ruhe-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten
❯ Pflichten für Fahrer: Bedienung, Datenführung, Mitführung von Unterlagen
❯ Pflichten für Unternehmen: Auslesen, Archivierung, Schulung, Kontrolle
❯ Ausnahmen: Handwerkerregel, kommunale Fahrzeuge, spezielle Einsätze
❯ Strafen: empfindliche Bußgelder bis hin zu Strafverfahren bei Manipulation
❯ Smarte Tachografen: vereinfachen Dokumentation & vermeiden Risiken

Die Tachografenpflicht betrifft nicht nur Fuhrbetriebe / Transportunternehmen, Speditionen und Fernfahrer, sondern auch viele kleinere Handwerksbetriebe und spezielle Fahrzeugtypen – oft ohne dass es ihnen bewusst ist. In Deutschland wie auch in der gesamten EU gelten strenge gesetzliche Vorgaben zur Erfassung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten im gewerblichen Straßenverkehr.

Wer diese Pflichten missachtet, riskiert empfindliche Bußgelder – sowohl als Fahrer als auch als Unternehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von der Tachografenpflicht betroffen ist, welche Ausnahmen gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Tacho-Pflicht – Was steckt hinter der gesetzlichen Vorgabe?

Warum gibt es die Tachografenpflicht?

Die Tachografenpflicht wurde eingeführt, um Sicherheit und Chancengleichheit im gewerblichen Straßengüterverkehr zu gewährleisten. Berufskraftfahrer unterliegen sowohl in Deutschland als auch in der gesamten EU strengen Vorschriften, wenn es um ihre Einsatz- und Lenkzeiten geht.

Diese Vorgaben basieren auf dem Arbeitszeitgesetz sowie EU-Verordnungen und sollen sicherstellen, dass Fahrer ausreichend Ruhezeiten einhalten und nicht durch Zeitdruck oder Übermüdung die Verkehrssicherheit gefährden – und auch sich selbst. Gleichzeitig verhindert die Regelung unlauteren Wettbewerb, indem sie gleiche Bedingungen für alle Unternehmen im Transportsektor schafft.

Welche Daten erfasst der Fahrtenschreiber laut Tachografenpflicht?

Der Fahrtenschreiber – ob digital oder analog – dokumentiert alle zeitlichen Abläufe rund um den Fahrzeugeinsatz. Beim Tacho und Fahrerkarte auslesen entsteht eine nachvollziehbare Übersicht über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Fahrer und Unternehmen. Zu den erfassten Daten gehören unter anderem:

  • Lenkzeiten: Dauer der aktiven Fahrzeit hinter dem Steuer
  • Ruhezeiten: gesetzlich vorgeschriebene Pausen und tägliche Ruhephasen
  • Arbeitszeiten: Zeiträume, in denen der Fahrer andere Tätigkeiten im Rahmen seines Berufs ausführt
  • Bereitschaftszeiten: Zeiten, in denen der Fahrer einsatzbereit ist, aber nicht aktiv fährt
  • Arbeitsunterbrechungen: geplante und ungeplante Unterbrechungen der Arbeitszeit

Diese präzise Dokumentation dient nicht nur der Kontrolle durch Behörden, sondern schützt auch Fahrer vor Überlastung und hilft Unternehmen, rechtssicher zu planen.

Welche Fahrtenschreiber gibt es und wann werden sie genutzt

Mit Einführung der Tachografenpflicht hat sich auch die Technik der Fahrtenschreiber stetig weiterentwickelt – von analogen Systemen hin zu digitalen und mittlerweile intelligenten Fahrtenschreibern, auch Smart Tachograf oder smarte Tachografen genannt. Dabei unterscheidet man vor allem zwischen:

  • Digitale Fahrtenschreiber: Seit 2006 Standard für neu zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
  • Smart Tacho Version 1: Seit dem 15. Juni 2019 für alle neuen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen im EU-Raum verpflichtend.
  • Smart Tacho Version 2: Seit dem 21. August 2023 verpflichtend für alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, ab 2026 auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen (nur im grenzüberschreitenden Verkehr)

Für bereits zugelassene Fahrzeuge mit älteren digitalen Geräten gilt eine gestaffelte Nachrüstpflicht – abhängig vom Einsatzbereich – bis spätestens Ende 2025. Die intelligenten Fahrtenschreiber der neuesten Generation erfassen nicht nur klassische Lenk- und Ruhezeiten, sondern bieten auch erweiterte Funktionen wie automatische Positionsbestimmung, kontaktlose und verschlüsselte Datenbereitstellung für Kontrollbehörden per DSRC bei Bedarf und vereinfachte Kontrolle durch zusätzliche Funktionen (EU-Grenzverkehr).

Gesetzliche Grundlagen der Tacho-Pflicht

Tachografenpflicht für Fahrzeuge: Diese Kategorien sind betroffen

Die Tachografenpflicht gilt für eine Vielzahl gewerblich genutzter Fahrzeuge und ist in erster Linie vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig. Aktuell betrifft sie:

  • alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen,
  • insbesondere LKW ab 7,5 Tonnen sowie
  • Busse mit mehr als acht Sitzplätzen,
    sofern sie für die gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung eingesetzt werden.

Ein bedeutender Schritt folgt zum 1. Juli 2026: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen mit einem Fahrtenschreiber der zweiten Version der zweiten Generation (Smart Tacho Version 2 / G2V2) ausgestattet sein – allerdings nur, wenn sie grenzüberschreitend unterwegs sind. Diese Ausweitung soll eine präzisere Kontrolle im europäischen Transportverkehr ermöglichen und die Einhaltung einheitlicher Arbeitszeitregelungen weiter verbessern.

Pflichten für Fahrer und Unternehmen

Pflichten für Fahrer: Verantwortung hinter dem Steuer

Zur Einhaltung der Tachografenpflicht sind in erster Linie Berufskraftfahrer verpflichtet, die gewerblich Fahrzeuge im Straßenverkehr führen. Sie müssen sicherstellen, dass der Fahrtenschreiber ordnungsgemäß genutzt wird – unabhängig davon, ob es sich um ein digitales oder analoges Tachografen-System handelt.

Zu den wichtigsten Fahrerpflichten zählen:

  • die korrekte Bedienung des Fahrtenschreibers,
  • die lückenlose Datenführung inklusive Eingabe von Tätigkeiten wie „Arbeit“, „Ruhezeit“ oder „Bereitschaft“,
  • das ständige Mitführen des Fahrtenbuchs bzw. der Fahrerkarte bei digitalen Geräten,
  • sowie das sachgemäße Einlegen und Entnehmen der Tachoscheiben oder Fahrerkarten.

Pflichten für Unternehmen: Kontrolle, Aufbewahrung und Schulung

Auch das Unternehmen, also der Fahrzeughalter als Ansprechpartner, ebenso wie der Verkehrsleiter tragen Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Pflichten gehen dabei über die Bereitstellung der Technik hinaus und umfassen insbesondere die Datensicherung, Überwachung und Schulung.

Wesentliche Unternehmerpflichten sind:

  • das Auslesen der Fahrerkarten mindestens alle 28 Tage,
  • das Auslesen der Fahrtenschreiberdaten spätestens alle 90 Tage,
  • die Archivierung der ausgelesenen Daten für mindestens 12 Monate,
  • das regelmäßige Anweisen und Überprüfen der Fahrer hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben,
  • die regelmäßige technische Prüfung und Kalibrierung des Fahrtenschreibers (nach StVZO 57a bzw. StVZO 57b)
  • sowie die Kontrolle eingehender Aufträge auf Konformität mit der Tachografenpflicht.

Unternehmen sind damit in der Pflicht, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Verstöße zu vermeiden – denn bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder für beide Seiten.

Tipp:

In Softwarelösungen wie DAKO Fleet lassen sich Termine für Fahrzeug und Fahrer verwalten und sind teilweise schon voreingestellt. Erinnerungen per E-Mail oder SMS helfen dabei, Termine zum Auslesen oder Wartung des Tachographen nicht zu verpassen. Noch bequemer funktioniert das Auslesen mit dem Tacho Remote Download, dem automatischen Fernauslesen – keine Terminerinnerung mehr nötig, Tachograph und Fahrerkarte werden in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen automatisch ausgelesen und die Daten archiviert.

Wer ist von der Tachografenpflicht ausgenommen?

Allgemeine Ausnahmen von der Tachografenpflicht

Nicht alle Fahrzeuge im gewerblichen oder öffentlichen Einsatz unterliegen der Tachografenpflicht. Sowohl auf nationaler Ebene als auch laut Artikel 3 der EU-Verordnung 561/2006 gibt es eine Reihe von allgemeinen Ausnahmen, bei denen auf den Einbau und die Nutzung eines Fahrtenschreibers verzichtet werden darf. Dazu zählen unter anderem folgende Fälle:

  • Linienverkehre mit einer Gesamtlänge von maximal 50 km, etwa im städtischen Nahverkehr
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, wie z. B. Kehrmaschinen oder kommunale Fahrzeuge
  • Nicht-gewerbliche Transporte, die ausschließlich der humanitären oder medizinischen Hilfe dienen
  • Fahrzeuge im Besitz von Behörden wie der Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr oder dem Katastrophenschutz, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
  • Pannenhilfsfahrzeuge, die sich im Umkreis von bis zu 100 km um ihren Standort bewegen
  • Test- und Probefahrten mit neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht offiziell in Betrieb genommen wurden
  • Nicht-gewerbliche Gütertransporte, sofern das Fahrzeug dabei die zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge, sowie Fahrzeuge aus der Forst- und Fischereiwirtschaft, sofern sie ausschließlich in diesem Rahmen eingesetzt werden

Diese Ausnahmen sind im Detail geregelt und sollten im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Denn ob ein Fahrzeug tatsächlich von der Tachografenpflicht befreit ist, hängt stets von Zweck, Nutzung und technischer Ausstattung ab.

Handwerkerregel laut EU-Recht: Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen

Für viele Handwerksbetriebe stellt sich die Frage, ob sie unter die Tachografenpflicht fallen – vor allem im Hinblick auf die bevorstehenden Regelungen für leichte Nutzfahrzeuge (LCV) ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Die sogenannte Handwerkerregel schafft hier in bestimmten Fällen eine Ausnahme, unter klar definierten Voraussetzungen.

Laut EU-Verordnung 561/2006 sind Betriebe aus dem Handwerk von der Tachografenpflicht befreit, wenn:

  • das Fahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von maximal 7,5 Tonnen hat,
  • Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt,
  • das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
  • und der Einsatz innerhalb eines Radius von 100 km um den Unternehmenssitz erfolgt.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht automatisch, sondern nur unter allen genannten Bedingungen gleichzeitig.

Mit Blick auf die kommenden Verschärfungen im Jahr 2026, bei denen laut EU-Mobilitätspaket auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem Tachografen ausgestattet sein müssen, steigt die Relevanz der Handwerkerregel nochmals deutlich. Betriebe, die regelmäßig über Landesgrenzen hinweg tätig sind, sollten daher prüfen, ob sie künftig unter die Nachrüstpflicht fallen – oder ob sie durch die Handwerkerregel weiterhin ausgenommen bleiben.

Sonderregelegungen und Unterschiede zur Tachografenpflicht nach EU- und deutschem Recht

Auch wenn die Tachografenpflicht europaweit durch die EU-Verordnung 561/2006 geregelt ist, gibt es im Detail Unterschiede zwischen dem deutschen Recht und den EU-weiten Vorgaben. Besonders bei der Art der Fahrtenschreiber, der Zulassung bestimmter Geräte und den Mitführungspflichten ergeben sich abweichende Regelungen, die Unternehmen mit internationalem Fuhrpark beachten sollten.

Aspekt

EU-Recht / AETR-Staaten*

Deutsches Recht

Pflicht zum Einbau digitaler Fahrtenschreiber

In allen EU- und AETR-Staaten verpflichtend für gewerblichen Verkehr

Entspricht EU-Vorgaben

Mitführung von Fahrtenbuch / Fahrerkarte

Immer verpflichtend

Ebenfalls verpflichtend, auch bei kurzen Fahrten

Zulassung elektronischer Fahrtenschreiber

Nicht EU-weit zugelassen

In Deutschland erlaubt, v. a. bei Linienbussen oder Einsatzfahrzeugen

Zusätzliche Funktionen

EU-weit standardisiert bei Smart Tacho 1 und 2

Nationale Systeme können branchenspezifische Zusatzdaten erfassen (z. B. bei Polizei, Feuerwehr, ÖPNV)

* Staaten, die das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr (AETR) unterzeichnet haben

Insgesamt orientiert sich das deutsche Recht eng an den EU-Vorgaben, ergänzt diese jedoch punktuell – vor allem bei der Zulassung elektronischer Fahrtenschreiber für spezielle Berufsgruppen oder im kommunalen Einsatz. Wer grenzüberschreitend unterwegs ist, muss dem EU-Standard entsprechen.

Strafen und Konsequenzen bei Verstößen gegen die Tachografenpflicht

Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen im Überblick

Die Tachografenpflicht ist eng mit arbeits- und verkehrsrechtlichen Vorschriften verknüpft – entsprechend hoch sind die Bußgelder bei Verstößen. Sowohl Fahrer als auch Unternehmen können belangt werden, teils sogar für denselben Verstoß. Die Kontrolle erfolgt durch das BALM – Bundesamt für Logistik und Mobilität (ehemals BAG / Bundesamt für Güterverkehr), Polizei oder Zoll. Besonders problematisch ist, dass Verstöße oft nicht sofort erkennbar sind, sondern erst bei Kontrollen durch fehlende, fehlerhafte oder manipulierte Aufzeichnungen auffallen. Deshalb kann auch ein einzelner Fehler mehrfach geahndet werden – was die Strafzahlungen schnell in die Höhe treibt.

Eine Übersicht zu Bußgeldern finden Sie z.B. hier:

Tipp:

Unterstützung bieten hier Softwarelösungen zum Tachografendaten-Management. In DAKO Fleet haben Sie beispielsweise volle Übersicht zu den Sozialverstößen Ihrer Mitarbeiter, inklusive Berechnung potenzieller Bußgelder. Über Statistiken und Routennachverfolgung lassen sich Strecken auswerten, auf denen es häufig zu Sozialverstößen kommt. Fahrerbelehrungen können Sie außerdem vollständig digital durchführen – von Stellungnahme über Versand an den Fahrer & Unterschrift bis hin zur automatischen Archivierung und Dokumentation, ganz ohne Papier.

Verstöße gegen das Arbeitsgesetz und Lenkzeiten

Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten ist zentral für die Verkehrssicherheit und die Gesundheit der Fahrer. Werden diese Zeiten überschritten oder verkürzt, drohen hohe Bußgelder. Für den Fahrer können bereits kleinere Abweichungen von wenigen Minuten pro Tag problematisch sein – insbesondere, wenn sie sich häufen.

Unternehmen, die ihre Fahrer unter Zeitdruck setzen oder Einsätze unrealistisch planen, machen sich ebenso haftbar. Laut Bußgeldkatalog müssen LKW- sowie Bus-Fahrer, je nach überschrittener Zeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 30 bis 60 € rechnen. Bis zu 500 € Strafe drohen bei dem Verbringen der Wochen­ruhezeit im LKW oder an einem Ort ohne geeignete Schlaf­möglichkeit.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gelten nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern können auch als Verstoß gegen das Arbeitsschutzrecht gewertet werden.

Konsequenzen bei fehlendem oder defekten Fahrtenschreiber

Ein funktionierender Fahrtenschreiber muss immer im Fahrzeug verbaut sein – ein Gerät, das fehlt, nicht funktioniert oder falsch bedient wird, ist kein Bagatelldelikt. Das Bußgeld liegt in solchen Fällen bei 250 Euro. Ist der Fahrtenschreiber zwar vorhanden, die Auslesung oder Prüfung aber erheblich erschwert, wird eine Strafe von 75 Euro fällig. Diese Beträge mögen auf den ersten Blick gering erscheinen – im Kontext einer Verkehrskontrolle oder einer behördlichen Prüfung kann dies jedoch weitreichende Konsequenzen für das gesamte Unternehmen nach sich ziehen, etwa in Form zusätzlicher Prüfpflichten.

Manipulation am Fahrtenschreiber: teuer und strafbar

Versuche, den Fahrtenschreiber zu manipulieren, zu blockieren oder zu umgehen, gehören zu den schwerwiegendsten Verstößen gegen die Tachografenpflicht. Hier drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich, und in manchen Fällen kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden – etwa wegen Urkundenfälschung oder Eingriff in den Straßenverkehr. Die Bußgelder variieren dabei von Land zu Land, teilweise können sogar Haftstrafen drohen.

Für Unternehmen bedeutet das: Jeder Verdacht auf Manipulation, auch durch Fahrer, kann massive finanzielle und rechtliche Folgen haben. Moderne Smart Tachos erkennen viele Manipulationsversuche automatisch, weshalb „Tricks“ am Tachografen heute eine noch schlechtere Idee sind und ein hohes Risiko bergen.

Fazit: Smarte Tachografen schaffen Klarheit und vermindern das Bußgeldrisiko

Die Tachografenpflicht ist ein komplexes, aber zentrales Element der Regelungen im gewerblichen Straßenverkehr – mit teils empfindlichen Konsequenzen bei Verstößen. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die eigene Reputation und Rechtssicherheit.

Gleichzeitig bieten moderne, smarte Tachografen (Smart Tacho Version 1 und Version 2) eine wertvolle Möglichkeit, den gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher nachzukommen. Sie erfassen alle relevanten Daten automatisch, erkennen Manipulationsversuche frühzeitig und erleichtern sowohl Fahrern als auch Unternehmen die tägliche Pflichterfüllung erheblich. Wer auf digitale Lösungen setzt, kann viele typische Fehlerquellen vermeiden – und sich so vor unnötigen Strafen, administrativem Aufwand und unangenehmen Überraschungen bei Kontrollen schützen.

Kurz gesagt: Wer smart dokumentiert, fährt auf der sicheren Seite.

Häufig gestellte Fragen zur Tachografenpflicht

Das hängt von Zulassungsdatum, Gewichtsklasse und Einsatzgebiet ab. Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen bereits heute mit einem digitalen Tachografen ausgestattet sein. Bei älteren Modellen kann eine Nachrüstung auf die Version Smart Tacho 1 oder 2 erforderlich sein. Eine aktuelle Übersicht findet man auf den Seiten des Bundesamts für Logistik und Mobilität oder durch Rücksprache mit dem Fahrzeughersteller.

Die intelligenten Fahrtenschreiber, wie der Smart Tacho Version 2, bieten deutlich mehr Funktionen als frühere Versionen: automatische Positionsbestimmung, drahtlose Kontrolle durch Behörden und Manipulationserkennung. Wer heute umrüstet, spart langfristig Zeit, Bußgelder und Papierkram. Viele Betriebe setzen bereits auf diese Technik, um gesetzeskonform und effizient unterwegs zu sein.

Als Fahrer müssen Sie immer die Fahrerkarte (bei digitalen Tachografen) oder Tachoscheiben (bei analogen Geräten) dabeihaben. Auch ein Fahrtenbuch oder Tätigkeitsnachweise sollten leicht zugänglich und bei Kontrollen sofort zu öffnen sein. Wer hier nachlässig ist, riskiert empfindliche Strafen – auch für das Unternehmen.

Die beste erste Anlaufstelle für Fragen ist oft die Industrie- und Handelskammer vor Ort. Darüber hinaus unterstützen auch Fahrzeughersteller, Fachverbände und spezialisierte Softwareanbieter. Viele Informationen finden sich auch direkt auf den Seiten des Bundesamts für Logistik und Mobilität oder beim Ansprechpartner des Fahrzeug- bzw. Tachografenherstellers. Als Compliance-Experten beraten auch wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Auch kleinere Handwerks-Betriebe sind betroffen – vor allem, wenn sie regelmäßig mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen im gewerblichen Verkehr unterwegs sind. Allerdings kann die sogenannte Handwerkerregel Ausnahmen ermöglichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Handwerkskammer ist ein guter Ansprechpartner, wenn es um konkrete Anwendungsfälle oder Sonderregelungen geht.

Nein, ab dem 1. Juli 2026 greift die Tachografenpflicht auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Handwerksbetrieb handelt. Die Handwerkerregel greift dann nicht mehr automatisch. Betriebe sollten sich rechtzeitig beraten lassen, z. B. über die zuständige Handwerkskammer oder einen fachkundigen Ansprechpartner.

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Als Tacho- und Telematiksoftware-Anbieter sind wir Ihr Experte beim Thema Compliance. Sprechen Sie uns an bei Fragen zur Tachografenpflicht!

Portrait Paul Sitowski, Teamleiter Neukundenvertrieb
Paul Sitowski​
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