„DE-MINIMIS“-BEIHILFEN FÜR 2023: JETZT BEANTRAGEN!

„DE-MINIMIS“-BEIHILFEN FÜR 2023: JETZT BEANTRAGEN!

Was ist das "De-Minimis"-Förderprogramm?

Das Mautharmonisierungsprogramm „De-minimis“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) fördert auch in diesem Jahr Unternehmen, die im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind. Bis zu 17 mautpflichtige, schwere Nutzfahrzeuge können berücksichtigt werden. Die Maximalfördersumme liegt bei einem Betrag von 33.000 Euro (bzw. 80% der Nettoausgaben). Anträge können vom 09. Januar bis zum 02. Oktober 2023 über das eService-Portal des BALM gestellt werden.

Informieren Sie sich auf dieser Seite, wie Sie mit DAKO das Fördermittelprogramm optimal nutzen können!

1. WEITBLICK STATT VOGEL-STRAUSS-TAKTIK: TELEMATIK SCHAFFT DOPPELTEN MEHRWERT

Staatliche Förderung klingt gut und schön, aber Investitionen in neue Technik erscheinen Ihnen in unsicheren Zeiten als zu großes Wagnis?

DAKO hilft Ihnen dabei, die Chancen, welche der Maßnahmenkatalog von De-minimis bietet, trotz aktueller Krisen bestmöglich zu nutzen. Denn wer jetzt über eine reine Bestandswahrung hinausdenkt, schafft nachhaltig Stabilität für sein Unternehmen.

Das De-minimis-Förderprogramm subventioniert gezielt Maßnahmen zur Steigerung von Effizienz und Sicherheit im Güterkraftverkehr. Konkret bedeutet das, Sie können darüber den Kauf, die Servicegebühren und die Kommunikationskosten für Telematiksysteme in Ihrem Transportunternehmen finanzieren.

Lassen Sie sich jetzt beraten und sparen Sie bis zu 80% der Anschaffungskosten und der Nutzungsgebühren. Die Telematiklösungen von DAKO unterstützen Sie im Anschluss dabei, langfristig bares Geld und wertvolle Zeit in Ihrem Alltagsgeschäft zu sparen. So holen Sie mit Sicherheit den doppelten Ertrag aus Ihrer Investition!

2. Was Telematik in Ihrem Unternehmen leisten kann

Telematik ermöglicht Ihnen eine direkte, digitale Vernetzung mit Ihrem Fuhrpark, Ihren Fahrern und den wichtigsten Prozessen Ihres Geschäftsalltags. DAKO bietet Ihnen Komplettlösungen mit den nötigen Geräten, einer umfassenden Beratung und den modular wählbaren Leistungen unserer Webplattform – egal ob Einsteigerlösung oder als Erweiterung für bestehende Verträge.

Förderfähige Hardwareprodukte aus unserem Portfolio sind das Navigationsgerät PRO 8475 EU Truck  sowie die Telematik-Box LINK 740. Zudem können die monatlichen Softwaregebühren für einen der Tarife unserer Webplattform gefördert werden.

Wie können Soft- und Hardware von DAKO konkret dabei helfen, langfristig bares Geld zu sparen und die Sicherheit zu erhöhen?

  • Bis zu 40% Einsparpotential für Routineaufgaben durch Automatisierung
  • Effektive Reduzierung des Haftungsrisikos durch gesetzeskonforme Prozesse
  • Senken von Bußgeldern um bis zu 15% durch Detaileinblicke und gezielte Optimierung
  • Fahrer, Fahrzeuge und Termine jederzeit und ortsunabhängig im Blick
  • Unabhängig von Lieferengpässen und Rohstoffknappheit 
  • bedarfsgerechter Einstieg in die Digitalisierung oder als Erweiterung bereits vorhandener DAKO-Lösungen
  • Mehrwerte für das gesamte Unternehmen: Stammdatenverwaltung, Spesenberechnung, digitale Fahrzeug- und Fahrerakte, digitale Abfahrtskontrolle, mobile Auftragsabwicklung, Kommunikation zwischen Fahrer und Zentrale mit Echtzeitübersetzung, Führerscheinkontrolle, Fahrzeugortung
3. Wer ist förderungsberechtigt?

Natürlich stellt sich zunächst die Frage, ob Ihr Unternehmen förderungswürdig im Sinne der jährlichen “Deminimis”-Beihilfen des BALM ist. Grundsätzlich hat das Programm zwei Zielgruppen. Zum einen sind das Unternehmen, die schwere Nutzfahrzeuge im klassischen Gütervekehrsgeschäft (nach §1, Abs. 1 Güterverkehrsgesetz, GÜKG) betreiben. Dabei geht es um die LKW von Transportunternehmen, Speditionen und anderen Logistikern. Die jeweiligen Fahrzeuge müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t aufweisen (Mautpflicht) und müssen spätestens zum 01. Dezember 2021 vom Eigentümer / Halter zugelassen worden sein. 

2.1 Güterverkehr

"Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiger Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben." (GüKG §1, Abs. 1)

Des Weiteren werden Unternehmen begünstigt, die schwere Nutzfahrzeuge für einen Werkverkehr (nach §1, Abs. 2 Güterverkehrsgesetz, GüKG) einsetzen. Betrachtet man die Ausführungen zum Werkverkehr, so ergibt sich daraus, dass beispielsweise auch Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, Handwerksbetriebe, Gerüstbauer, Rohstoffzulieferer oder Lebensmittelhersteller mit mindestens einem eigenen LKW bzw. einer Zugmaschine förderungsberechtigt im Sinne der “De-Minimis”-Beihilfen sind. Diese betreiben den Transport zwar nicht als ihr Hauptgeschäft, sind für dieses aber dringend auf die schweren Transportfahrzeuge angewiesen und sollten dementsprechend gezielt in die Ausstattung ihres Fuhrparks investieren. Auch diese Fahrzeuge müssen spätestens zum oben genannten Stichtag zugelassen worden sein.

2.2 Werkverkehr
"Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt worden sein.
  2. Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
  3. Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
  4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen." (GüKG §1, Abs. 2)
4. Ihr Weg zur „De-Minimis“-Förderung
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1. Informieren Sie sich über die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.

2. Beziehen Sie die „De-minimis“-Beihilfen direkt in Ihren Investitionsplan für 2023 ein.

3. Beratung und Angebot für Ihren Fuhrpark bei DAKO einholen: Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig und auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt.

4. Kostenlose Registrierung im e-Service-Portal des BALM 

5. Förderantrag über das e-Service-Portal stellen: (Erst-)Antragsformular mit Anlagen und Fuhrparkangaben online an BALM übermitteln.

6. Zustellung des Kontrollformulars zur Unterschrift durch BALM. Unterschrieben über das e-Service-Portal an BALM zurücksenden.

7. Erhalt der Zuwendungsbestätigung durch BALM. Umsetzung der geplanten Maßnahmen innerhalb von fünf Monaten. 

8. Auftrag bei DAKO bestätigen, Liefer- und/oder Einbautermine vereinbaren.

9. Verwendungsnachweis innerhalb von fünf Monaten (ab Zuwendungsbestätigung) an BALM übermitteln.

Einen Überblick zum diesjährigen Förderprogramm „De-minimis“ gibt es auch auf der Internetseite des BALM.

5. „De-minimis“ 2023 – Kompakte Übersicht

Antragsfrist

09. Januar bis 02. Oktober 2023

Antragsverfahren

  • Antrag ohne konkrete Nennung der Maßnahmen möglich
  • Beratung durch DAKO für individuelle Lösung
  • Anträge werden komplett digital auf dem Onlineportal des BAG gestellt

Förderhöhe

  • je schweres Nutzfahrzeug bis zu 2.000 Euro
  • unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag 33.000 Euro

Stichtag Fahrzeugnachweis

1. Dezember 2022

Durchführung der Maßnahmen / Bewilligungszeitraum

ab Antragstellung bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids

Nur für Leasingmaßnahmen:

  • Nachweis des Vertragsschlusses per Formblatt muss innerhalb der fünf Monate vorliegen
  • zusätzlich: Vorlage des Verwendungsnachweises bis 29. Februar 2024
6. Kontaktieren Sie Uns jetzt!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie noch heute mit dem untenstehenden Kontaktformular einen Rückruf und lassen Sie sich zu den vielfältigen Möglichkeiten beraten, wie Sie die „De-minimis“-Förderung am effektivsten für Ihr Unternehmen nutzen!

 

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    DIREKTKONTAKT ZUM TEAM KUNDENBETREUUNG

    DAKO GmbH
    Brüsseler Str. 22 | 07747 Jena
    Telefon: +49 3641 22778 530
    Fax: +49 3641 22778 500